Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StBMag Nr. 9 vom Seite 6

BFH: Hermann-Ulrich Viskorf in den Ruhestand getreten

BFH-Vizepräsident Hermann-Ulrich Viskorf ist Ende Juli 2015 in den Ruhestand getreten. Im Rahmen einer Feierstunde wurde er durch die Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig verabschiedet.

Viskorf war nach dem Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten in Münster und Tübingen zunächst zwei Jahre als Rechtsanwalt tätig. Anfang 1980 wechselte er als Richter an das Finanzgericht in Münster, dem er – unterbrochen durch eine zweijährige Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den BFH – bis zu seiner Ernennung zum BFH-Richter 1991 angehörte. Viskorf war Mitglied im II. Senat, der sich im Wesentlichen mit Fragen der Einheitsbewertung, Grunderwerbsteuer und der Erbschaft- und Schenkungsteuer befasst. 2007 übernahm er den Vorsitz des Senats und behielt ihn auch nach seiner Ernennung zum Vizepräsidenten. Von 2005 bis zu seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesfinanzhof war er Präsidialrichter im BFH. Viele Jahre war er Mitglied des Präsidialrats und des Präsidiums, bevor er als Vizepräsident 2008 erneut diese Funktionen übernahm. Mehrere Jahre nahm er zudem Aufgaben im Zusammenhan...