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BFH 13.05.2015 III R 59/13, StuB 18/2015 S. 725

Arbeitsertrag mit Schwägerin als Hilfskraft

(1) Arbeitet ein selbständiger Unternehmensberater fast täglich und fast ausschließlich überwiegend in den Räumlichkeiten eines (einzigen) Kunden, erledigt er seine Buchführung sowie Arbeiten am häuslichen PC selbst, wird nur eine Ausgangsrechnung monatlich erstellt, gibt es auch nur wenige abzulegenden Unterlagen, so ist die Würdigung des FG bezüglich eines Arbeitsverhältnisses mit der Schwägerin, die fachlich nicht vorgebildete Schwägerin habe nicht die vereinbarten monatlichen 39 Arbeitsstunden gearbeitet und ihre Beschäftigung sei daher privat veranlasst gewesen, revisionsrechtlich nicht zu beanstanden. (2) Der Einwand, die Schwägerin habe Telefondienst geleistet, kann kein anderes Ergebnis rechtfertigen. Im Falle der Notwendigkeit einer werktäglichen telefonisch...

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