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BFH 28.01.2015 I R 20/14, StuB 18/2015 S. 726

Gewerbesteuer | Keine erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung bei Grundstücksunternehmen, das Besitzunternehmen im Rahmen einer kapitalistischen Betriebsaufspaltung ist

Ist eine AG mittelbar über eine GmbH 1 alleinige Gesellschafterin einer GmbH 2 und besteht aufgrund der Überlassung von Grundstücken als wesentlichen Betriebsgrundlagen eine Betriebsaufspaltung zwischen der AG als Besitzunternehmen und der GmbH 2 als Betriebsunternehmen, so steht der AG die erweiterte Gewerbeertragskürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG 2002 nicht zu (Bezug: § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG).

Praxishinweise

Gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG 2002 tritt auf Antrag bei Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen oder daneben Wohnungsbauten betreuen oder Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen errichten und veräußern, anstelle der Kürzung nach Satz 1 der Vorschrift (= 1,2 % des Einheitswerts des zum Betriebsvermögen gehörenden Grundb...

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