Ausschüttungssperre für …
... phasengleiche Gewinnvereinnahmung nach BilRUG
Durch das BilRUG wird mit § 272 Abs. 5 HGB die Pflicht zur Bildung einer ausschüttungsgesperrten Rücklage für phasengleich vereinnahmte Beteiligungserträge eingeführt. So sollen Beteiligungserträge, die noch nicht als Dividende oder Gewinnanteil eingegangen sind oder auf deren Zahlung noch kein Anspruch besteht, künftig von einer Ausschüttung ausgenommen werden. Mit dieser Regelung wird die EU-Vorgabe des Art. 9 Abs. 7 Buchst. c der Richtlinie 2013/34/EU in nationales Recht transformiert. Aus deutscher Sicht gibt die Vorschrift jedoch insbesondere hinsichtlich des Anwendungsbereichs der Ausschüttungssperre Anlass zur Kritik.
Nach der einschlägigen Rechtsprechung in der Rechtssache „Tomberger“ ist handelsrechtlich bei Vorliegen einer Alleinbeteiligung an einer Kapitalgesellschaft – bei Erfüllung eng abgesteckter Voraussetzungen – eine phasengleiche Aktivierung von Gewinnansprüchen verpflichtend vorzunehmen. Diese Entscheidung stützt sich auf eine ausreichende wirtschaftliche Konkretisierung der Gewinnansprüche und zwar bevor diese Ansprüche formaljuristisch entstanden sind. In diesen Kontext lässt sich jedoch die Vorschrift des § 272 Abs. 5 HGB, welche nunmehr die Ausschüttung dieser Beteiligungserträge zum Gegenstand hat, nicht widerspruchsfrei einordnen. Vor diesem Hintergrund wurde in der Literatur Kritik an der Vorschrift laut, wonach die Ausschüttungssperre letztlich „ins Leere“ laufen müsse. Müller und Mühlbauer stellen die neue Rücklagenbildung nach § 272 Abs. 5 HGB ab S. 691 dar.
Automatischer Informationsaustausch für Tax Rulings
Am hat die EU-Kommission einen Entwurf zum automatischen Austausch von Informationen zu Tax Rulings (Auskunftsbescheiden) und Advanced Pricing Agreements (Vorabverständigungsvereinbarungen über Verrechnungspreise, APAs) veröffentlicht. Der Entwurf ist dabei auf alle zukünftigen Auskünfte und APAs gerichtet und soll im Rahmen der Erweiterung der EU-Amtshilferichtlinie umgesetzt werden. Die Implementierung in innerstaatliches Recht wird von der Kommission noch für das Jahr 2015 angestrebt, weshalb die Richtlinienänderung bereits zum in Kraft treten könnte. Kernpunkte des publizierten Entwurfs sind Gegenstand des Beitrags von Kahlenberg und Schade ab S. 708.
Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
Das BMF hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens veröffentlicht. Mit diesem Gesetz sollen die Gleichmäßigkeit der Besteuerung und die rechtsstaatlichen Erfordernisse des Steuervollzugs bei verstärkter Nutzung der Informationstechnik im Besteuerungsverfahren gesichert werden. Einen Überblick dazu lesen Sie ab S. 723.
Beste Grüße
Patrick Zugehör
Fundstelle(n):
StuB 18/2015 Seite 1
FAAAF-02186