Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Geschenke: Nur begrenzt absetzbar
Es ist nicht mehr lange hin bis Weihnachten, und da überlegen viele, welche Geschenke sie Geschäftskunden machen möchten. Dabei ist zu beachten, dass als Betriebsausgaben pro Jahr und Empfänger grundsätzlich nur bis 35 € netto abzugsfähig sind. Erhält ein Geschäftspartner in einem Jahr Geschenke für mehr als 35 €, darf nichts mehr abgezogen werden, auch Vorsteuer darf nicht mehr gezogen werden (Freigrenze). Die Aufwendungen für Geschenke müssen einzeln und getrennt von anderen Betriebsausgaben aufgezeichnet werden. Beschenkte müssen Geschenke als Betriebseinnahmen versteuern. Wenn der Schenkende das verhindern möchte, kann er von sich aus eine pauschale Steuer von 30 % zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer entrichten und sollte den Beschenkten darüber informieren. Ausnahmen...