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„Spätehenklausel“ wegen Altersdiskriminierung unwirksam
Die „Spätehenklausel“ ist eine Voraussetzung für den Erhalt einer Witwen- bzw. Witwerrente aus einer betrieblichen Altersversorgung. Sie legt fest, dass Arbeitnehmer die Ehe vor der Vollendung des 60. Lebensjahres geschlossen haben müssen, um die Rente zu erhalten.
Das BAG hat nun entschieden, dass die Klausel eine nicht gerechtfertigte Diskriminierung wegen Alters darstelle und deshalb unwirksam sei ().