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Abgabenordnung | Änderung von Steuerbescheiden bei unrichtiger elektronischer Lohnsteuerbescheinigung
Hat der Steuerpflichtige dem Finanzamt den für die Besteuerung maßgeblichen Sachverhalt im Veranlagungsverfahren vollständig offengelegt, handelt er nach dem nicht arglistig und bedient sich auch nicht sonstiger unlauterer Mittel i. S. des § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c AO, wenn er sich im Einspruchsverfahren weiterhin auf Angaben in der Lohnsteuerbescheinigung bezieht, denen nach Auffassung des Finanzamts eine unzutreffende rechtliche Würdigung des Arbeitgebers zugrunde liegt.
Der BFH hat das Urteil des Finanzgerichts zu Recht bestätigt. Dem Finanzamt waren bei Erlass des Änderungsbescheids sämtliche für die Besteuerung maßgebenden Tatsachen bekannt, die die Klägerin wahrheitsgemäß offengelegt hatte. Unter diesen Umständen war die fehlerhafte rechtliche Veranlagung nicht durch die dem F...