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Reform der Erbschaftsteuer: BStBK nimmt Stellung und DIHK beantwortet Fragen
[i]BStBK, Stellungnahme vom 7. 9. 2015, www.bstbk.de Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat zum Gesetzentwurf zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Stellung genommen (Stellungnahme vom ). Insbesondere bei folgenden Punkten sieht die BStBK Änderungsbedarf:
[i]Zu wesentlichen Kritikpunkten s. auch Viebrock/van Lück, NWB 37/2015 S. 2717Die negativen Auswirkungen des Bewertungsrechts auf die Erbschaftsteuer müssen beseitigt werden. Zudem müssen die Regelungen zur Ermittlung des begünstigten Vermögens dringend vereinfacht werden, um den Verwaltungsaufwand bei Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung zu minimieren. In der Praxis werden – so die BStBK – Vorschriften benötigt, die eine klare, rechtssichere Abgrenzung und Berechnung des begünstigten Vermögens ermöglichen.
Darüber hinaus hält die BStBK eine Überarbeitung der geplanten Lohnsummenregelung für erforderlich, um eine praxisgerechte Ausgestaltung sicherzustellen. Ebenso kann auch das vorgesehene Verschonungskonzept, insbesondere im Hinblick auf den 40-jährigen Überwachungszeitraum, in der Praxis nicht umgesetzt werden.
Insgesamt werden die vorgeschlagenen A...