NWB Nr. 39 vom Seite 2833

„Starttermin 1. Oktober“

Reinhild Foitzik | Verantw. Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

Freibetrag trifft auf Alleinerziehendenentlastungsbetrag

Nach langer Vorbereitungszeit ist es jetzt soweit: Am 1. Oktober startet das Verfahren für die zweijährige Gültigkeit von Freibeträgen im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren. Ab diesem Zeitpunkt können Arbeitnehmer mit Wirkung ab dem einen Antrag auf Bildung eines Freibetrags nach § 39a EStG für einen Zeitraum von längstens zwei Kalenderjahren stellen. Eigentlich hätte dies schon 2013 mit Wirkung ab dem möglich sein sollen – so sah es jedenfalls noch der Regierungsentwurf des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes, auch bekannt als „JStG 2013“, vor. Dem machte aber das damals gerade erst gestartete ELStAM-Verfahren einen Strich durch die Rechnung, gestaltete sich doch die automationstechnische Einbindung der zweijährigen Freibeträge als schwierig. Der Gesetzgeber entschloss sich daher, die Umsetzung auf die nächste Ausbaustufe des ELStAM-Verfahrens zu verschieben. Seine anfänglich noch gehegte Hoffnung, die Einbindung könne schon erstmals für den Lohnsteuerabzug 2015 erfolgen, erfüllte sich aber nicht. Erst im Mai 2015 konnte das Bundesfinanzministerium den als Starttermin verkünden. Jetzt aber schießt das am 23. Juli in Kraft getretene Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags quer. Denn mit der in diesem Gesetz vollzogenen Umgestaltung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende ergeben sich materiell-rechtlich Folgewirkungen auf die Freibetragseintragung, die es bei der Anwendung der neuen Zweijahresfrist zu berücksichtigen gilt. Seifert erläutert auf Seite 2856, was zu beachten ist.

Mit der GmbH in der Krise beschäftigen sich gleich drei Beiträge dieser NWB-Ausgabe, jeweils aus einem anderen Blickwinkel. Als wirksames Insolvenzvermeidungsmittel hat sich die Rangrücktrittserklärung der Gesellschafter erwiesen. Jedoch nur, wenn es dadurch steuerrechtlich nicht zu einer Ausbuchung der Verbindlichkeit und damit zu einer Gewinnerhöhung kommt. Welche Anforderungen die neueste finanzgerichtliche Rechtsprechung dazu an den Rangrücktritt stellt, erläutern Kamchen/Kling auf Seite 2863. Eine Sanierungsvariante mit wachsender Bedeutung stellt Ehlers auf Seite 2880 vor – den Insolvenzplan. Er soll den bisherigen Zwangsvergleich und den Vergleich nach der Vergleichsordnung ersetzen und so den Beteiligten eine abweichend von den gesetzlichen Regelungen vorgesehene Verfahrensabwicklung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens ermöglichen. Bosse hingegen befasst sich auf Seite 2877 mit der Existenzvernichtungshaftung, also der Haftung des Gesellschafters für – so die Definition des Bundesgerichtshofs – „missbräuchliche, zur Insolvenz der GmbH führende oder diese vertiefende kompensationslose Eingriffe in das der Zweckbindung zur vorrangigen Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger dienende Gesellschaftsvermögen“.

Beste Grüße

Reinhild Foitzik

Fundstelle(n):
NWB 2015 Seite 2833
WAAAF-02030