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NWB direkt Nr. 39 vom Seite 1038

Zweijährige Gültigkeit von Frei-/ Hinzurechnungsbeträgen ab 2016

Michael Seifert

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB BAAAF-01775 Durch eine Änderung der Vorschriften zum Steuerabzug vom Arbeitslohn im Rahmen des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom (BGBl 2013 I 1809) kann der Arbeitnehmer beantragen, dass der im Lohnsteuerabzugsverfahren zu berücksichtigende Freibetrag eine Gültigkeit von zwei Jahren hat. Die Gesetzesänderung gilt aber erst, sobald die Finanzverwaltung den Start durch ein BMF-Schreiben bekannt gemacht hat. Ein solches Schreiben liegt nunmehr vor.

Ausführlicher Beitrag s. .

(BStBl 2015 I S. 488): [i]Startschreiben zur erstmaligen AnwendungMit Wirkung ab 2016 können Arbeitnehmer Freibeträge und Hinzurechnungsbeträge für maximal zwei Jahre im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren [i]Starttermin 1. 10. 2015berücksichtigen lassen. Insoweit sind die durch das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags vom [i]Hörster, NWB 30/2015 S. 2209 (BGBl 2015 I S. 1202) eingetretenen Änderungen, die für die Freibetragseintragung bedeutsam sind, zu berücksichtigen.

Pflichtveranlagung von Arbeitnehmern: Durch die Freibetragseintragung wird nach Maßgabe von § 46 Abs. 2 Nr. 4 EStG ein Pflichtveranlagungstatbestand ausgelöst, sofern bestimmte Arbeitslohngrenzen überschritten werden. Der Gesetzgeber hat di...

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