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Neue PrüfbV der BaFin und Begründung dazu veröffentlicht
Am wurde im Bundesgesetzblatt die neue Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute sowie über die darüber zu erstellenden Berichte (Prüfungsberichtsverordnung – PrüfbV) veröffentlicht.
Sie ist erstmals auf Prüfungen anzuwenden, die das nach dem beginnende Geschäftsjahr betreffen. Ergänzend veröffentlichte die BaFin am auch eine Begründung zur PrüfbV.
Formal ist vorgesehen, dass der Prüfungsbericht künftig auch in elektronischer Form bei der BaFin eingereicht werden muss. Inhaltliche Änderungen gegenüber der bisherigen PrüfbV betreffen vor allem neue bzw. erweiterte Berichtsanforderungen zu folgenden Aspekten:
Beseitigung von Mängeln aus vorherigen Prüfungen,
technisch-organisatorische Ausstattung,
Einhaltung von BaFin...