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FG Düsseldorf: Keine Rückstellung für die Wartung von Flugzeugen
Nach einem Urteil des FG Düsseldorf (FG Düsseldorf, nrkr. Urteil vom - 6 K 418/14 K,F NWB WAAAE-93062 Revision zugelassen) sind für die Wartung von Flugzeugen keine Rückstellungen zu bilden. Voraussetzung für die Passivierung einer öffentlich-rechtlichen Verbindlichkeit als Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten gem. § 249 Abs. 1 HGB ist, dass sie am Abschlussstichtag hinreichend konkretisiert und zu diesem Zeitpunkt entweder dem Grunde nach entstanden oder – sofern es sich um eine künftig entstehende Verbindlichkeit handelt – wirtschaftlich im abgelaufenen oder in den vorangegangenen Wirtschaftsjahren verursacht worden ist.
Sachverhalt: Die Klägerin führt Flüge durch, für die eine Lizenz des Luftfahrtbundesamts bzw. Verkehrsministeriums erforderlich ist. Hierzu mietete sie Flugzeuge ...