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Der Schutzbereich des Abschlussprüfer-Vertrags
Anmerkungen zum
Das OLG Karlsruhe hat in einem aktuellen Urteil vom noch einmal die Grundsätze der Haftung eines Wirtschaftsprüfers aus Verträgen mit Schutzwirkung zugunsten Dritter ausführlich dargelegt. Erfreulich für den Berufsstand ist die Rechtsprechung hierbei – zu Recht – sehr zurückhaltend. Bei der Lektüre des Urteils fällt aber ein in der Praxis weiterer wichtiger Aspekt ins Auge: Die Haftung aus einem selbständigen Auskunftsvertrag kann sehr viel leichter drohen. Mit Urteil vom hatte das LG Mosbach die Schadenersatzklage eines Kreditinstituts gegen einen Abschlussprüfer wegen Pflichtverletzungen bei Jahresabschlussprüfungen abgewiesen. Mit seinem Urteil vom hat das OLG Karlsruhe die Berufung des klagenden Kreditinstituts gegen das erstinstanzliche Urteil erfrischend eindeutig und vollumfänglich zurückgewiesen. Die Begründung dieser Entscheidung ist aber einige Anmerkungen wert, befasst sie sich doch nicht nur mit dem Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter, sondern enthält auch Ausführungen zu einer möglichen Haftung aus selbständigen Auskunftsverträgen.