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Steuerbefreiung für die Lagerung eingefrorener Eizellen
Streitig war, ob die Umsätze aus der zwischen Patient und Klägerin vereinbarten verlängerten Kryokonservierung der Eizellen umsatzsteuerfrei sind.
A. Leitsätze
Die weitere Lagerung von im Rahmen einer Fruchtbarkeitsbehandlung eingefrorenen Eizellen durch einen Arzt gegen ein vom Patienten gezahltes Entgelt ist umsatzsteuerfrei, wenn damit ein therapeutischer Zweck verfolgt wird, z. B. zur Herbeiführung einer weiteren Schwangerschaft bei einer andauernden organisch bedingten Sterilität. Auf die ausdrückliche Äußerung eines entsprechenden (weiteren) Kinderwunsches kommt es nicht an.
B. Sachverhalt
Eine GbR betrieb eine Arztpraxis für Reproduktionsmedizin, in der die komplette Diagnostik und Therapie von Paaren mit Kinderwunsch stattfand. Die GbR führte künstliche Befruchtungen durch. Das Einfrieren und die Lagerung von Eizellen erfolgten nur für einige Patienten mit der Diagnose „Unfruchtbarkeit“, d. h., wenn bei einem der beiden fortpflanzungswilligen Partner eine organisch bedingte Sterilität vorlag. Die Abrechnung der erstmaligen Konservierung erfolgte durch eine Abrechnungsstelle.
Die abgeschlossenen Verträge konnten verlängert werden. Kurz vor Ab...