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Einkommensteuer | Keine quellenbezogene Betrachtung bei der Ermittlung des Ermäßigungshöchstbetrags nach § 35 EStG
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Bei der Ermittlung des Ermäßigungshöchstbetrags nach § 35 EStG ist keine quellenbezogene Betrachtung anzustellen. Innerhalb einer Einkunftsart sind somit positive und negative Ergebnisse aus verschiedenen Quellen zu saldieren (entgegen BStBl 2009 I S. 440, Rn. 16). (2) Bei Ehegatten sind positive Einkünfte des einen Ehegatten nicht mit negativen Einkünften des anderen aus der gleichen Einkunftsart zu verrechnen.
Dem Urteil ist in vollem Umfang zuzustimmen. Die eigenmächtige Interpretation und Gleichsetzung des Begriffs der Einkünfte mit dem Begriff der Einkunftsquelle durch das konnte keinen Bestand haben. Der im Einkommenst...