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BFH 23.06.2015 III R 7/14, NWB 38/2015 S. 2768

Einkommensteuer | Keine quellenbezogene Betrachtung bei der Ermittlung des Ermäßigungshöchstbetrags nach § 35 EStG

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Bei der Ermittlung des Ermäßigungshöchstbetrags nach § 35 EStG ist keine quellenbezogene Betrachtung anzustellen. Innerhalb einer Einkunftsart sind somit positive und negative Ergebnisse aus verschiedenen Quellen zu saldieren (entgegen BStBl 2009 I S. 440, Rn. 16). (2) Bei Ehegatten sind positive Einkünfte des einen Ehegatten nicht mit negativen Einkünften des anderen aus der gleichen Einkunftsart zu verrechnen.

Anmerkung:

Dem Urteil ist in vollem Umfang zuzustimmen. Die eigenmächtige Interpretation und Gleichsetzung des Begriffs der Einkünfte mit dem Begriff der Einkunftsquelle durch das konnte keinen Bestand haben. Der im Einkommenst...

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