Keynotes als neue Beitragskategorie in der IWB
In dieser Ausgabe der IWB führen wir mit der sog. Keynote eine neue Beitragskategorie ein. Darin greift ein Autor die Diskussion eines fachlich oder rechtspolitisch bedeutsamen Themas auf. Die Keynote soll dieses Thema durchdringen und dem Leser vertiefte Einsichten vermitteln. Dabei werden die Ausführungen, dem Selbstverständnis der IWB folgend, für die Praxis aufbereitet und anschaulich erschlossen.
[i]Keynote: Der EuGH als Teil der FinanzgerichtsbarkeitDen Anfang der Keynotes macht der Beitrag von Dobratz ab , der den EuGH als Teil der Finanzgerichtsbarkeit darstellt. Nach § 2 FGO bilden die Finanzgerichte der Länder und der BFH die Finanzgerichtsbarkeit. Ungenannt bleibt hier der EuGH – zu Unrecht, wie Dobratz erläutert. Der EuGH nimmt seine Rolle in und für die Finanzgerichtsbarkeit wahr – sei es als oberstes Fachgericht, sei es als Verfassungsgericht. Gerade in stark harmonisierten Bereichen des Steuerrechts führe das Verfahren der Vorabentscheidungen zu einer gewissen Entmachtung insbesondere des BFH. Betrachtet man die anhängigen Rechtssachen fällt auf, dass das Steuerrecht nur einen Bruchteil aller EuGH-Verfahren ausmacht. Innerhalb der steuerlichen Verfahren dominiert die Umsatzsteuer.
[i]BEPS-Aktionsplan 6: Verhinderung von AbkommensmissbrauchIm Rahmen des BEPS-Projekts der OECD und der G20 veröffentlichte die OECD am den revidierten Diskussionsentwurf „Prevent Treaty Abuse“, der seinen Ursprung in dem zu Aktionsplan 6 veröffentlichten OECD-Bericht „Preventing the Granting of Treaty Benefits in Inappropriate Circumstances“ hat. Teichert stellt den neuen Entwurf ab dar und kommt zu dem Ergebnis, dass weiterhin viele Fragestellungen ungeklärt bleiben und bei einer Einführung der vorgeschlagenen Vorschriften in die jeweiligen DBA massive Rechtsunsicherheiten drohen.
[i]Verrechnungspreisdokumentationsstandards nach BEPS-Aktionsplan 13 in SpanienEin weiterer Aspekt im Rahmen der BEPS-Debatte ist die Dokumentation von Verrechnungspreisen. Dazu hatte die OECD im September 2014 „Leitlinien zur Verrechnungspreisdokumentation und länderbezogenen Berichterstattung“ und im Februar 2015 eine konkretisierende Leitlinie zur Umsetzung vor allem des sog. Country-by-Country Reporting veröffentlicht. Spanien ist bei der Umsetzung der neuen und erweiterten Dokumentationsstandards für Verrechnungspreise schon weit vorangeschritten. Bereits am wurde die Unternehmensteuerverordnung 634/2015 veröffentlicht, die gemeinsam mit dem Unternehmensteuergesetz 27/2014 vom das Country-by-Country Reporting und den Master File-/Local File-Dokumentationsansatz in Spanien einführt. Der Beitrag von Schattke ab erläutert die neuen spanischen Vorschriften und untersucht Abweichungen von den OECD-Empfehlungen sowie die Bedeutung der Vorschriften für deutsche Unternehmen.
Beste Grüße
Christian Rohde
Fundstelle(n):
IWB 17 / 2015 Seite 1
NWB HAAAF-01452