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BFH | Besteuerung von in Deutschland ansässigem Flugzeugführer einer österreichischen Fluggesellschaft
(1) Vergütungen für Dienstleistungen, die ein im Inland ansässiger Flugzeugführer eines in Österreich ansässigen Unternehmens an Bord eines Luftfahrzeugs im internationalen Verkehr erbringt, werden in Deutschland nach Art. 23 Abs. 1 Buchst. b Doppelbuchst. ee i. V. mit Art. 15 Abs. 5 DBA Österreich abweichend von der im Abkommen ansonsten vereinbarten Freistellungsmethode nach Art. 23 Abs. 1 Buchst. a Satz 1 DBA Österreich unter Anrechnung der österreichischen Steuer besteuert. Die Anwendung der Anrechnungs- statt der Freistellungsmethode ist nicht gleichheitswidrig. (2) Die Zuweisung des Besteuerungsrechts an denjenigen Vertragsstaat, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Luftfahrtunternehmens befindet, umfasst auch den Teil der Tätigkeit des Flugzeugführers, den er nicht an Bord eines Luftfahrzeugs im internationalen ...