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Überlassung von medizinischen Geräten: Bestandsaufnahme und Ausblick
Die ertrag- und umsatzsteuerliche Behandlung der Überlassung von sog. medizinisch-technischen Großgeräten ist in der Rechtsprechung, in der Literatur und seitens der Finanzverwaltung erschöpfend dargestellt. Der Wandel bei der Leistungserbringung und die Ausgliederung von Dienstleistungen zwingen aber zunehmend auch zur Einordnung vergleichbarer Leistungen bei Nicht-Großgeräten.
Sachverhalt:
Ein Krankenhaus schließt aus betriebswirtschaftlichen Gründen das hauseigene Labor und beauftragt ein externes Labor. Dieses Laborunternehmen soll Leistungen zur Sicherstellung der notwendigen Versorgung der Patienten des Krankenhauses einschließlich der ambulanten, vor- und nachstationären (OP-)Patienten erbringen. Hierfür werden dem Laborunternehmen u.a. auch vor Ort die entsprechenden notwendigen Räumlichkeiten entgeltlich zur Verfügung gestellt. Nicht zu den vertraglichen Leistungen gehören alle Untersuchungen, die im Rahmen der Vor-Ort-Analytik vom Personal des Krankenhauses unmittelbar auf den Stationen erbracht werden (sog. POCT). Die dafür notwendigen (Klein-)Geräte überlässt das Laborunternehmen an das Krankenhaus.
Kommentierung:
Zunächst soll zu Einstimmung ...