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Bankrecht | Ausgleich zwischen Bank und Zahlungsempfänger bei Zahlungsauftrag trotz widerrufener Kontovollmacht
Wenn eine Bank versehentlich einen Zahlungsauftrag ausführt, der von einem ehemals Kontobevollmächtigten erteilt wurde, nachdem dessen Kontovollmacht ihr gegenüber bereits widerrufen worden war, vollzieht sich der bereicherungsrechtliche Ausgleich als Nichtleistungskondiktion (§ 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 2 BGB) zwischen ihr und dem Zahlungsempfänger. Der BGH hat deutlich gemacht, dass bereits nach der bisherigen Rechtsprechung der vermeintlich Angewiesene einen unmittelbaren Bereicherungsanspruch aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 2 BGB gegen den Zahlungsempfänger hat, wenn eine wirksame Anweisung fehlt und dem Anweisenden diese auch nicht zuzurechnen ist: In diesen Fällen hat der Angewiesene lediglich erfolglos versucht, eine Leistung an den Anweisenden zu erbringen. Diesem kann die Zuwendung des Angewi...