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Konzernrecht | Vorzeitige Aufhebung eines Unternehmensvertrags mit abhängiger GmbH
Ein Unternehmensvertrag (auch) mit einer abhängigen GmbH kann nur zum Ende des Geschäftsjahres oder des sonst vertraglich bestimmten Abrechnungszeitpunkts aufgehoben werden (entsprechend § 296 Abs. 1 Satz 1 AktG). Eine Beschränkung der Vertragsfreiheit in diesem Sinne ist im Interesse der Rechtssicherheit und -klarheit geboten und wiegt dabei auch deshalb nicht schwer, weil die Obergesellschaft regelmäßig als Mehrheits- oder [i]infoCenter „Unternehmensverträge“ NWB LAAAD-87614 Alleingesellschafter der abhängigen GmbH ein Rumpfgeschäftsjahr beschließen kann. Die Gesellschafter können nämlich durch Satzungsänderung das Geschäftsjahr grds. verändern (vgl. NWB DAAAE-82025).
Der BGH macht damit die unterjährige und einvernehmliche Aufhebung des Unternehmensvertrags mit einer GmbH von einer Satzungsänderung in Richtun...