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Umsatzsteuer | Vertrauensschutz für Bauleistende bei fehlender Umkehr der Steuerschuldnerschaft
Der 15. Senat des FG Münster hat in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes mit Beschluss vom entschieden, dass bei fehlender Umkehr der Umsatzsteuerschuldnerschaft (Reverse-Charge-Verfahren) einer Inanspruchnahme des Bauleistenden Vertrauensschutzgesichtspunkte [i]Zum Beschluss des FG Berlin-Brandenburg s. Streit/Fietz, NWB 35/2015 S. 2576entgegen stehen können.
Mit Beschluss vom - 5 V 5026/15 NWB NAAAE-95839 hatte zuvor bereits das FG Berlin-Brandenburg Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des § 27 Abs. 19 UStG geäußert.