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NWB Nr. 37 vom Seite 2731

Neues Maklerrecht – Änderungen zeigen erste Wirkungen

Seit Juni gilt das sog. Bestellerprinzip

Professor Dr. Marion A. R. Müller

Ungeachtet der eingelegten Verfassungsbeschwerde des Immobilienverbands Deutschland (IVD) gegen die Novellierung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung (WoVermRG) gelten seit dem 1. 6. dieses Jahres die darin normierten Änderungen des Maklerrechts. Die Position der (potenziellen) Mieter erfährt durch die Einführung der Mietpreisbremse eine zusätzliche Stärkung, obwohl Letztere nicht flächendeckend wie die Neuerungen im Maklerrecht gilt. Seit dem gilt die Mietpreisbremse nach Einführung in Berlin, Nordrhein-Westfalen und Hamburg auch in 144 bayerischen Städten. Mit beiden Neuregelungen wurden langjährige Forderungen des Deutschen Mieterbunds (DMB) zur Verbesserung der Situation der Mieter auf dem Wohnungsmarkt umgesetzt. Um eine endgültige Beurteilung insbesondere der Auswirkungen der Novellierung des Maklerrechts auf die Beteiligten abzugeben, ist eine detaillierte Betrachtung der Änderungen erforderlich – auch unter Einbezug etwaiger Umgehungsmöglichkeiten.

Arbeitshilfen:

Zum Thema sind in der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) aufrufbar:

Preis:
€10,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 6
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