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Neues Maklerrecht – Änderungen zeigen erste Wirkungen
Seit Juni gilt das sog. Bestellerprinzip
Ungeachtet der eingelegten Verfassungsbeschwerde des Immobilienverbands Deutschland (IVD) gegen die Novellierung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung (WoVermRG) gelten seit dem 1. 6. dieses Jahres die darin normierten Änderungen des Maklerrechts. Die Position der (potenziellen) Mieter erfährt durch die Einführung der Mietpreisbremse eine zusätzliche Stärkung, obwohl Letztere nicht flächendeckend wie die Neuerungen im Maklerrecht gilt. Seit dem gilt die Mietpreisbremse nach Einführung in Berlin, Nordrhein-Westfalen und Hamburg auch in 144 bayerischen Städten. Mit beiden Neuregelungen wurden langjährige Forderungen des Deutschen Mieterbunds (DMB) zur Verbesserung der Situation der Mieter auf dem Wohnungsmarkt umgesetzt. Um eine endgültige Beurteilung insbesondere der Auswirkungen der Novellierung des Maklerrechts auf die Beteiligten abzugeben, ist eine detaillierte Betrachtung der Änderungen erforderlich – auch unter Einbezug etwaiger Umgehungsmöglichkeiten.
Zum Thema sind in der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) aufrufbar:
Mietvertragsmuster (Wohnraum) NWB NAAAC-47215
infoCenter „Mietvertrag“ NWB JAAAB-22944
infoCenter „Allgemeine ...