Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Sperrwirkung von Art. 9 Abs. 1 DBA USA gegenüber Einkünftekorrektur nach § 1 AStG a. F.
[i] BFH, Urteil vom 17. 12. 2014 - I R 23/13 NWB XAAAE-85274 Die Vergütung des Lieferungs- und Leistungsaustauschs international verbundener Unternehmen wird steuerlich nur insoweit nachvollzogen, als sie mit dem Fremdvergleichsgrundsatz (sog. dealing at arm's length principle) im Einklang steht. Andernfalls ordnet § 1 Abs. 1 AStG eine Korrektur der vereinbarten Preise an, wenn inländische Einkünfte durch entsprechende Vereinbarungen gemindert wurden. Mangels eigenständiger Rechtsgrundlage – bis zur Erweiterung von § 8b Abs. 3 KStG durch das JStG 2008 – [i]Rasch/Chwalek, IWB 10/2015 S. 377; Vogel, StuB 15/2015 S. 590wurde die Vorschrift durch die Finanzverwaltung auch für die Rückgängigmachung von Teilwertabschreibungen auf Darlehensforderungen herangezogen. Den innerstaatlichen Korrekturnormen werden indessen durch Art. 9 OECD-MA Grenzen gesetzt. Die Abkommensvorschrift orientiert sich gleichermaßen am Fremdvergleichsgrundsatz, lässt aber Korrekturen nur im Fall der Fremdunüblichkeit der vereinbarten Preise zu. Inwieweit die abkommensrechtlichen und innerstaatlichen Regelungen zusammenspielen, illustriert der nachfolgende Beitrag anhand des NWB XAAAE-85274.
In der N...