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Übertragung eines Kommanditanteils unter Nießbrauchsvorbehalt
Steuervergünstigung nach § 13a ErbStG verlangt Mitunternehmerstellung
Die Anwendung der Steuervergünstigung nach § 13a ErbStG a. F. auf die Übertragung eines Anteils an einer Personengesellschaft setzt voraus, dass der Beschenkte Mitunternehmer wird, er also nach der Übertragung Mitunternehmerinitiative entfalten kann und Mitunternehmerrisiko trägt. Der Beschenkte kann keine Mitunternehmerinitiative entfalten, wenn der Schenker sich die Ausübung der Stimmrechte auch in Bezug auf die Grundlagengeschäfte der Personengesellschaft ausdrücklich vorbehält.
Anteilsübertragung unter Nießbrauchsvorbehalt mit Stimmrechtsbindung
Der Vater des Klägers übertrug im Jahr 2005 den Kommanditanteil an einer GmbH & Co. KG unter Nießbrauchsvorbehalt unentgeltlich auf den Kläger (75 %) und auf dessen Mutter (25 %). Im Übertragungsvertrag vereinbarten die Beteiligten, dass der Vater hinsichtlich der mit den Nießbrauchsrechten belasteten Kommanditanteile auch das Stimmrecht ausüben kann. Nach dem Gesellschaftsvertrag der KG war die vermögenslos beteiligte GmbH, deren alleiniger Gesellschafter der Kläger war, zur Geschäftsführung berufen. Die Komplementär-GmbH bedurfte der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung bei näher definierten außergewöhnl...