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Umsatzsteuer kompakt
Eilnachrichten
: Buch- und Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen (BFH)
Soll der Unternehmer bei der innergemeinschaftlichen Lieferung den Nachweis der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet gem. § 17a Abs. 2 Nr. 2 UStDV a. F. u. a. durch einen handelsüblichen Beleg führen, aus dem sich der Bestimmungsort ergibt, so reichen hierfür allgemeine Angaben, wie die Bestätigung, den Liefergegenstand ordnungsgemäß aus Deutschland oder in ein im Einzelnen bezeichnetes Bestimmungsland auszuführen, nicht aus ().
Anmerkung: Trotz derartiger Mängel können Lieferungen steuerfrei sein, wenn objektiv zweifelsfrei feststeht, dass die Voraussetzungen der Steuerfreiheit erfüllt sind (s. hierzu , Rn. 31, 33). Nach den Feststellungen der Vorinstanz stand im Streitfall aber nicht objektiv fest, dass die Fahrzeuge in das übrige Unionsgebiet gelangt sind. Diese Erkenntnis konnte das Finanzgericht nach den weiteren Ausführungen des BFH darauf stützen, dass die bestehenden Zweifel nicht durch andere objektiv feststehende Tatsachen, z. B. den Nachweis der zeitnahen straßenverkehrsrechtlichen Anmeldung der Fahrz...