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FG Köln 24.03.2015 1 K 2217/12, BBK 17/2015 S. 784

Buchführung | Gewillkürtes Betriebsvermögen bei EDV-Buchführung

Die Zuordnung von Wirtschaftsgütern erfordert auch bei der EDV-Buchführung einen unmissverständlichen zeitnah und unumkehrbar dokumentierten Widmungsakt. Dies gilt insbesondere dann, wenn verlustträchtige Aktien dem gewillkürten Betriebsvermögen zugeordnet werden sollen.

[i]Festschreibung der Buchung erforderlichEine derartige Zuordnung ist nicht gegeben, wenn die Einbuchung in die elektronische Buchführung nicht festgeschrieben wird und damit nicht unveränderbar wird. S. 785Denn dann steht nicht fest, ob es sich um eine erstmalige oder um eine geänderte Einbuchung gehandelt hat.

Hinweis:

[i]DATEV-Programm „Kanzlei-Rechnungswesen“Der Streitfall betraf das DATEV-Programm „Kanzlei-Rechnungswesen“. Die Klägerin nutzte im Rahmen ihrer Jahresabschlussbuchungen nicht die Möglichkeit der Festschreibung. Da die von ihr als Sonderbetriebsvermögen geltend ...

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