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BBK Nr. 17 vom Seite 782

Teilwertabschreibungen auf das Vorratsvermögen

Rüdiger Happe

[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 802Die Bewertung des Vorratsvermögens bietet oft Diskussionsstoff zwischen Betriebsprüfern und Steuerpflichtigen. Mit aktuellem Urteil hat der BFH nunmehr die Grundsätze der Vorratsbewertung verdeutlicht und Hinweise zur praktischen Vorgehensweise gegeben.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Handels- und steuerrechtliche Vorratsbewertung

Die [i]Steuerliches Wahlrecht bei dauerhafter Wertminderunghandelsrechtliche Niederstwertfindung unterscheidet sich von der steuerlichen Teilwertabschreibung in zwei Aspekten:

  • Während handelsrechtlich gemäß § 253 Abs. 4 HGB zwingend eine außerplanmäßige Abschreibung erfolgen muss, wenn der Wert unter die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gesunken ist, hat der Steuerpflichtige nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG steuerlich ein Abschreibungswahlrecht.

  • Steuerlich muss eine dauerhafte Wertminderung vorliegen, während handelsrechtlich jeder, d. h. auch ein nur vorübergehender Wertverfall, zur Abschreibung verpflichtet.

Sowohl [i]Nachweis des Wertverfallshandelsrechtlich als auch steuerlich ist bis zum Nachweis des Gegenteils von der Vollwertigkeit des Wirtschaftsguts auszugehen. Solange ist eine Bewertung mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten vorzunehmen. Bei der Folgebewertung sind die Wied...

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