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Mindestlohngesetz: Bescheinigung des Steuerberaters über Einhaltung der Vorschriften
Hinsichtlich der rechtskonformen Zahlung des Mindestlohns haftet der Auftraggeber bei Einschaltung von Subunternehmern gegenüber den Arbeitnehmern des Subunternehmers wie ein Bürge (§ 13 MiLoG i. V. m. § 14 Satz 2 AEntG). Deshalb werden gem. der Steuerberaterkammern auch Steuerberater von ihren Mandanten um eine Bescheinigung gebeten, dass diese die Vorschriften des Mindestlohngesetzes eingehalten haben.
Diese Publikation der Steuerberaterkammer
legt dar, dass die Erstellung einer solchen Bescheinigung durch den Steuerberater erfolgen kann und
gibt die Voraussetzungen an, damit eine solche Bescheinigung in der Standarddeckung der Berufshaftpflichtversicherung versichert ist.