Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Keine generelle Interessenkollision des Steuerberaters bei Vertretung von Gesellschaft und Gesellschaftern
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB WAAAE-99961 Es besteht keine allgemeine Berufspflicht des Steuerberaters, nicht für eine Personengesellschaft und für deren Gesellschafter tätig zu werden. (LG Bielefeld, Urteil vom - 17 O 6/14 NWB GAAAE-91563). Soweit demgegenüber im Einzelfall eine Interessenkollision vorliegt, besteht ein Tätigkeitverbot für den Berater, und die Folgen eines Verstoßes sind gravierend.
Ausführlicher Beitrag s. .
Das Urteil des LG Bielefeld
[i]Keine InteressenkollisionDas LG Bielefeld hatte über die Beschlussfeststellungsklage eines Gesellschafters zu entscheiden. Das Gericht hat die Klage auf Feststellung, dass dieser Beschluss so wie vom Kläger zur Abstimmung gestellt (Anweisung an die Geschäftsführer, den Steuerberatungsvertrag der Gesellschaft wegen offensichtlicher Interessenkonflikte der Steuerberatungsgesellschaft zu kündigen) zustande gekommen sei, abgewiesen. Zur Begründung führt das Gericht aus, die allgemeine Möglichkeit, dass eine steuerliche Tätigkeit des Steuerberaters für die Gesellschaft zugleich Auswirkungen auf die Gesellschafter im Zusammenhang mit der Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung haben kann, reiche nicht aus, um ein nicht neutrales Verhalten...