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Stellungnahme des DStV zur EU-Berufsqualifikationsrichtlinie
Der [i] DStV, Pressemitteilung vom 14. 8. 2015 Deutsche Steuerberaterverband (DStV) unterstützt in seiner Stellungnahme R 10/2015 die vom BMF vorgeschlagenen Änderungen des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) sowie der Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB) zur Umsetzung der novellierten EU-Berufsqualifikationsrichtlinie (RL 2013/55/EU). Die Anpassungen betreffen insbesondere die Befugnisse von Personen, die aus dem EU-Ausland in Deutschland vorübergehend und gelegentlich Hilfe in Steuersachen leisten wollen (§ 3a StBerG), sowie die Regelungen zur Prüfung in Sonderfällen (§ 37a StBerG). Aufgrund der zweijährigen Umsetzungsfrist müssen die Vorgaben der Berufsqualifikationsrichtlinie bis spätestens zum in nationales Recht übernommen worden sein.