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Steuerabkommen mit Großbritannien
[i] hib – heute im bundestag Nr. 408Die Bundesrepublik Deutschland und das Vereinigte Königreich wollen das zwischen beiden Ländern bestehende DBA ändern. Das sieht der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf (BT Drucks. 18/5575) vor.
Wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht, soll bei der Abgrenzung der einer Betriebsstätte zuzurechnenden Gewinne von Unternehmen eine Anpassung an den neuen OECD-Standard vorgenommen werden, der bisher in dem Abkommen nicht enthalten ist. Außerdem soll die Zuordnung des Besteuerungsrechts für sog. Ortskräfte in diplomatischen Vertretungen neu geregelt werden, „um die Besteuerung der Einkünfte in einem der Vertragsstaaten sicherzustellen“.