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NWB EV 9/2015 S. 296

Negative Zinsen sind nicht mit positiven Zinsen verrechenbar

Der Einlagenzinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB), zu dem Geschäftsbanken kurzfristige Liquidität bei der EZB parken können, liegt aktuell bei -0,20 %. Einige Banken in Deutschland haben darauf bereits reagiert und Negativzinsen auf sehr hohe Tagesgeldguthaben eingeführt.

Laut einem koordinierten Ländererlass vom sollen negative Zinsen nicht mit positiven Zinsen verrechenbar sein (IV C 1 - S 2252/10/10006 :007 bzw. 2015/0411466). In dem Erlass heißt es, negative Zinsen seien keine Zinsen i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Wirtschaftlich gesehen handle es sich bei negativen Zinsen nämlich um eine Gebühr; entsprechend seien sie bereits im Sparerpauschbetrag (801 € pro Person und Jahr) berücksichtigt.

Der genaue Wortlaut ist: „Behält ein inländisches Kreditinstitut negative Einlagezinsen für die Überlassung v...

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