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NWB EV 9/2015 S. 296

Negative Zinsen sind nicht mit positiven Zinsen verrechenbar

Der Einlagenzinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB), zu dem Geschäftsbanken kurzfristige Liquidität bei der EZB parken können, liegt aktuell bei -0,20 %. Einige Banken in Deutschland haben darauf bereits reagiert und Negativzinsen auf sehr hohe Tagesgeldguthaben eingeführt.

Laut einem koordinierten Ländererlass vom 27. 5. 2015 sollen negative Zinsen nicht mit positiven Zinsen verrechenbar sein (IV C 1 - S 2252/10/10006 :007 bzw. 2015/0411466). In dem Erlass heißt es, negative Zinsen seien keine Zinsen i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Wirtschaftlich gesehen handle es sich bei negativen Zinsen nämlich um eine Gebühr; entsprechend seien sie bereits im Sparerpauschbetrag (801 € pro Person und Jahr) berücksichtigt.

Der genaue Wortlaut ist: „Behält ein inländisches Kreditinstitut negative Einlagezinsen für die Üb...

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