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Schenkungsteuer – Zuwendung einer Schweizer Familienstiftung (FG)
Der 7. Senat des Finanzgerichts Baden-Württemberg entschied, dass die Zuwendung einer Familienstiftung Schweizerischen Rechts an eine im Inland ansässige natürliche Person als Schenkung unter Lebenden zu versteuern ist ().
Hintergrund: Im Gegensatz zu gemeinnützigen Zwecken dienenden Stiftungen unterliegt das Vermögen einer Stiftung mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland, die im Interesse einer Familie oder von bestimmten Familien errichtet wurde, d. h. wenn Familienangehörige des Stifters das Vermögen oder die Erträge der Stiftung nutzen können, einer sogenannten Erbersatzsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG i. V. mit § 2 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG im wiederkehrenden Rhythmus von 30 Jahren. Satzungsgemäße Zuwendungen aus dem Vermögen von Stiftungen sind beim Zuwendu...