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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 7 K 2471/12 EFG 2015 S. 1461 Nr. 17

Gesetze: ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 9ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 4ErbStG § 2 Abs. 1 Nr. 1 ERbStG § 2 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG§ 15 Abs. 2 S. 2 BGB§ 80 BGB § 81 ZGB Art. 80 AEUVArt. 63 AEUV Art. 65

Erbschaftsteuer

Besteuerung der Leistung einer Stiftung Schweizerischen Rechts

Besteuerung kein Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit

Leitsatz

1. Die Zuwendung einer Stiftung Schweizerischen Rechts an eine inländische natürliche Person ist als Schenkung unter Lebenden im Inland zu versteuern.

2. Zwischenberechtigter i. S. d. § 7 Abs. 1 Nr. 9 S. 2 ErbStG ist jede Person, die satzungsgemäße Zuwendungen von einer ausländischen Stiftungen erhält.

3. Eine ausländische Stiftung, die sich zur Übernahme der Schenkungsteuer verpflichtet hat, wird – was Zuwendungen an inländische Destinatäre anbelangt – im Ergebnis gleich behandelt wie eine inländische Stiftung.

4. Die Besteuerung der Leistung der ausländischen Stiftung an einen Inländer stellt keinen Verstoß gegen die unionsrechtliche Kapitalverkehrsfreiheit dar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStR 2017 S. 8 Nr. 6
DStRE 2017 S. 404 Nr. 7
EFG 2015 S. 1461 Nr. 17
ErbBstg 2016 S. 34 Nr. 2
ErbStB 2015 S. 247 Nr. 9
NWB-EV 2015 S. 300 Nr. 9
UVR 2015 S. 297 Nr. 10
CAAAE-94353

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 22.04.2015 - 7 K 2471/12

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