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Grunderwerbsteuerliche Immobilienbewertung: Verfassungswidrigkeit der Ersatzbemessungsgrundlage
Der , 1 BvL 14/11
[i]BVerfG, Beschluss vom 23. 6. 2015 - 1 BvL 13/11, 1 BvL 14/11 NWB JAAAE-96163 Die steuerliche Immobilienbewertung sieht sich seit geraumer Zeit mit verschiedenen verfassungsrechtlichen „Problemlagen“ konfrontiert, die den Gesetzgeber sukzessive in die Pflicht nehmen. So hatte das (BStBl 2007 II S. 192) die Erbschaftsteuer in ihrer damaligen Form für verfassungswidrig erklärt, da die durch § 19 Abs. 1 ErbStG angeordnete Erhebung dieser Steuer mit einheitlichen Steuersätzen auf den Wert des Erwerbs mit dem Grundgesetz unvereinbar war (Eisele, NWB 7/2007 S. 501; Pahlke, NWB F. 10 S. 1576). Dies erstreckte sich infolge chronischer Niedrig- und damit Unterbewertung insbesondere auf den Grundbesitz. Mit dem Erbschaftsteuerreformgesetz 2009 vom (BGBl 2008 I S. 3018) hatte der Gesetzgeber den Beanstandungen des BVerfG Rechnung getragen und mit Wirkung vom u. a. beim Grundbesitz für eine verkehrswertorientierte Bewertung der wirtschaftlichen Einheiten gesorgt (§§ 151, 158 ff. BewG; Eisele, ). Mit Beschluss vom - II R 16/13 (BStBl 2014 II S. 957) hatte der BFH dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob die Vorschriften der (grundsteuer...