keine Erweiterung des Produktionsbetriebs eines Metallbau- und Schlossereibetriebs durch Anschaffung einer Schneefräse
Leitsatz
1. Die Erweiterung einer Betriebsstätte i. S. v. § 2 Abs. 3 Nr. 2 InvZulG setzt voraus, dass die wirtschaftliche Tätigkeit
ausgeweitet wird. Dies muss sich nach außen dokumentieren.
2. Die Anschaffung einer Schneefräse durch einen Metallbau- und Schlossereibetrieb lässt den Produktionsablauf grundsätzlich
unverändert. Die mit der Anschaffung bezweckte Absicherung der Produktion – insbesondere des Zugriffs auf die auf dem Betriebsgelände
befindlichen Lagerräume – stellt keine investitionszulagenrechtlich begünstigte Erweiterung des Produktionsbetriebs dar.
Fundstelle(n): DAAAE-99616
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Online-Dokument
Sächsisches FG, Urteil v. 10.07.2015 - 4 K 1022/14
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