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Sächsisches FG Urteil v. - 4 K 1022/14

Gesetze: InvZulG § 2 Abs. 3 Nr. 2

Investitionszulage

keine Erweiterung des Produktionsbetriebs eines Metallbau- und Schlossereibetriebs durch Anschaffung einer Schneefräse

Leitsatz

1. Die Erweiterung einer Betriebsstätte i. S. v. § 2 Abs. 3 Nr. 2 InvZulG setzt voraus, dass die wirtschaftliche Tätigkeit ausgeweitet wird. Dies muss sich nach außen dokumentieren.

2. Die Anschaffung einer Schneefräse durch einen Metallbau- und Schlossereibetrieb lässt den Produktionsablauf grundsätzlich unverändert. Die mit der Anschaffung bezweckte Absicherung der Produktion – insbesondere des Zugriffs auf die auf dem Betriebsgelände befindlichen Lagerräume – stellt keine investitionszulagenrechtlich begünstigte Erweiterung des Produktionsbetriebs dar.

Fundstelle(n):
DAAAE-99616

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Sächsisches FG, Urteil v. 10.07.2015 - 4 K 1022/14

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