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Tagungsbericht: EU-Beihilfeaspekte steuerlicher Maßnahmen
[i]Veranstaltung des IFA-Gesprächskreises Rhein-Ruhr am 19. 6. 2015 in BochumAm fand eine Veranstaltung des IFA-Gesprächskreises Rhein-Ruhr Internationales Steuerrecht zum Thema „EU-Beihilfeaspekte steuerlicher Maßnahmen“ im Veranstaltungszentrum der Ruhr-Universität Bochum statt. Podiumsdiskutanten waren Dr. Lars Dobratz (Référendaire, EuGH), Herr Georg Geberth (Siemens AG), Herr Alexander Hoeck (Oberregierungsrat, BMF), Prof. Dr. Roman Seer (Ruhr-Universität Bochum) und Dr. Jens Schönfeld (Flick Gocke Schaumburg), der die Diskussion durch Aufzeigen von Fallgestaltungen, bei denen ein beihilferechtliches Problem vorliegen könnte, leitete.
I. Begriff der Beihilfe
[i]Zur Selektivität von Beihilfen s. von Brocke/Wohlhöfler, IWB 12/2015 S. 434 NWB SAAAE-92839 Dr. Schönfeld erläuterte, dass eine Beihilfe einen Zuschuss darstelle, der das Merkmal der Selektivität aufweise und nicht durch die EU-Kommission genehmigt werde. Selektivität liege vor, wenn bestimmte Unternehmen oder Produktionszweige gegenüber anderen begünstigt werden.
II. Erscheinungsformen von Beihilfen
Im Fall einer ermäßigten Körperschaftsteuer zur Förderung bestimmter Unternehmen hielt Herr Hoeck fest, dass auch Steuervergünstigungen Zuwendungen im Sinne des Beihilferechts darstellen können.
Zum Fall einer Steuerbefreiung durch Einführung ...