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Bilanzierung von Finanzinstrumenten des Handelsbestands
Es wurde um Klarstellung zur Besteuerung von Finanzinstrumenten zu § 6 Abs. 1 Nr. 2b EStG und § 8b Abs. 7 KStG gebeten. Zum einen soll die Umwidmung aus dem Handelsbestand in den Anlagenbestand nach § 6 Abs. 1 Nr. 2b EStG nicht generell ausgeschlossen, sondern in den Grenzen des § 340e HGB auch steuerlich anzuerkennen sein. Des Weiteren wird um Bestätigung gebeten, dass diese Umwidmung auch bei § 8b Abs. 7 KStG berücksichtigt wird. Dazu wird nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder und dem für Körperschaftsteuer zuständigen Referat des BMF wie folgt Stellung genommen:
§ 6 Abs. 1 Nr. 2b EStG: Finanzinstrumente, die entsprechend den Voraussetzungen des § 340e Abs. 3 Satz 3 HGB aus dem Handelsbestand umgegliedert werden, unterliegen nicht der Bewertung nach § 6 Abs. 1 Nr. 2b EStG. Sie sind nach der Umwidmung nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG zu Anschaffungskosten, dem an deren Stelle tretenden Wert oder dem niedrigeren Teilwert (vgl. ...BStBl 2014 I S. 1162