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Altersdiskriminierende Kündigung
Eine Kündigung im Kleinbetrieb ist dann unwirksam, wenn wegen vorgebrachter Indizien nach § 22 AGG zu vermuten ist, dass eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters vorliegt und der Arbeitgeber diese Vermutung nicht ausräumen kann.
Die Klägerin war seit 1991 bei der beklagten Gemeinschaftspraxis angestellt. Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis und führte u. a. an, dass die Klägerin „inzwischen pensionsberechtigt“ sei. Dies wurde damit begründet, dass das Kündigungsschreiben nur freundlich und verbindlich formuliert werden sollte. Die Kündigung sei aufgrund zu erwartender rückläufiger abrechenbarer Laborleistungen von 70 % - 80 % erfolgt. Außerdem könne man die Klägerin nicht mit den übrigen Arzthelferinnen vergleichen, da sie schlechter qualifiziert sei.
Das BAG entschied, dass ein Ver...