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OLG München Beschluss v. - 31 Wx 54/15

Gesetze: BGB §§ 119 Abs. 2, 1954, 1956

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die falsche Vorstellung eines Erben, eine gegen den Nachlass gerichtete Forderung sei verjährt, betrifft die Zusammensetzung des Nachlasses hinsichtlich seines Bestandes an Aktiva und Passiva.

2. Insoweit liegt ein Irrtum des Erben über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses vor, wenn nach Durchführung eines Zivilverfahrens feststeht, dass die Forderung entgegen der Vorstellung des Erben nicht verjährt ist, und sich der Nachlass nunmehr als überschuldet erweist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
ErbBstg 2015 S. 256 Nr. 10
NJW-RR 2015 S. 1418 Nr. 23
NWB-Eilnachricht Nr. 38/2015 S. 2773
AAAAE-99361

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OLG München, Beschluss v. 28.07.2015 - 31 Wx 54/15

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