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Änderung der Bemessungsgrundlage i. S. des § 17 UStG
Anmerkungen zum , BStBl 2015 I S. 624
Mit dem , BStBl 2015 I S. 624, reagiert die Finanzverwaltung auf das , BStBl 2015 II S. 674. Entgeltforderungen, die auf sog. Sicherungseinbehalten für Baumängel beruhen, sind daher grundsätzlich uneinbringlich, da der Unternehmer die insoweit bestehenden Entgeltansprüche ganz oder teilweise jedenfalls auf absehbare Zeit rechtlich und tatsächlich nicht durchsetzen kann (Abschn. 17.1. Abs. 5 Satz 2 UStAE).
A. Allgemeines
Mit dem (Vorinstanz: , EFG 2012 S. 2167) hat der BFH entschieden, dass Unternehmer nicht verpflichtet sind, Umsatzsteuer über mehrere Jahre vorzufinanzieren.
Nach Art. 90 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL) wird die Steuerbemessungsgrundlage im Falle der Annullierung, der Rückgängigmachung, der Auflösung, der vollständigen oder teilweisen Nichtbezahlung oder des Preisnachlasses nach der Bewirkung des Umsatzes unter den von den Mitgliedstaaten festgelegten Bedingungen entsprechend vermindert.
Die den unionsrechtlichen Vorgaben korrespondierende nationale Regelu...