Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
USt direkt digital Nr. 16 vom Seite 16

Aus dem Bundestag

Frage

Sieht die Bundesregierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf beim Thema „Umsatzsteuerverluste durch Regelungslücken des deutschen Pfandsystems“, und wenn nein, wie ist sichergestellt, dass deutschen Steuerbehörden kein Schaden an dieser Stelle entsteht?

Antwort

Bei dem angesprochenen Sachverhalt handelt es sich um eine zivilrechtliche Frage und nicht um eine steuerrechtliche Angelegenheit. Hier werden die von den Beteiligten gewählten vertraglichen Vereinbarungen über die Höhe des Pfandbetrags gezielt ausgenutzt, um einen „Pfandgewinn“ zu erzielen.

Die Umsatzsteuer wird bei Lieferungen nach dem Entgelt berechnet (§ 10 Abs. 1 UStG). Maßgeblich sind hierbei die von den Beteiligten gewählten vertrag­lichen Vereinbarungen über die Höhe des Entgelts, hier also des Pfandbetrags. Dieser beträgt nach den DPG-Teilnahmebedingungen (DPG – Deutsche Pfandsystem GmbH) regelmäßig 0,25 € zuzüglich Umsatzsteuer. Demgegenüber wird vom Endverbraucher lediglich ein Pfand i. H. v. 0,25 € einschließlich Umsatzsteuer erhoben.

Durch das System der Versteuerung der Ausgangsleistung bei gleichzeitigem Vorsteuerabzug aus der Eingangsleistung gestaltet sich sowohl das Inverkehrbrin...

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB Umsatzsteuer
Umsatzsteuer direkt digital
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen