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Einkommensteuer: Ausschluss des Abgeltungsteuersatzes bei Kapitalerträgen aus Darlehen zwischen Ehegatten bei finanzieller Beherrschung
Leitsatz
Gewährt der Steuerpflichtige seinem Ehegatten ein Darlehen zur Anschaffung einer fremdvermieteten Immobilie und erzielt er hieraus Kapitalerträge, ist die Anwendung des gesonderten Steuertarifs für Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 32d Abs. 1 EStG nach § 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG ausgeschlossen, wenn der Steuerpflichtige auf den von ihm finanziell abhängigen Ehegatten bei der Gewährung des Darlehens einen beherrschenden Einfluss ausüben kann.
Der Ausschluss des Abgeltungsteuersatzes verstößt nicht gegen Art. 6 Abs. 1 GG und Art. 3 Abs. 1 GG, da er nicht an das persönliche Näheverhältnis der Ehegatten anknüpft, sondern auf der finanziellen Abhängigkeit des Darlehensnehmers vom Darlehensgeber beruht.
Sachverhalt
Bei den Klägern
handelt es sich um ein Ehepaar. Der Ehemann bezog hohe Einkünfte aus
nichtselbstständiger Tätigkeit; die Ehefrau war nicht berufstätig. In den
Jahren 2007 bis 2009 schlossen die Ehegatten einen schriftlichen
Darlehensvertrag. Das Darlehen diente der Anschaffung und Renovierung eines
Hauses durch die Ehefrau, das diese fremdvermietete. Die Ehefrau war mangels
eigener finanzieller Mittel und Kreditwürdigkeit auf...