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Das umsatzsteuerliche Reihengeschäft
: Neue Kriterien zur Zuordnung der bewegten Lieferung
Nach § 3 Abs. 6 Satz 5 UStG liegt ein umsatzsteuerliches Reihengeschäft vor, wenn min. drei Unternehmer über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte abschließen und der Gegenstand bei der Beförderung oder Versendung unmittelbar vom ersten Unternehmer an den letzten Abnehmer in der Reihe gelangt. Dabei ist die einheitliche Warenbewegung durch Beförderung oder Versendung als sog. bewegte Lieferung nur einem der beteiligten Unternehmer des Reihengeschäfts zuzuordnen. Die übrigen Lieferbeziehungen werden nach umsatzsteuerlicher Terminologie als sog. unbewegte Lieferungen bezeichnet. In Anlehnung an die Vorgaben des EuGH hat der BFH nunmehr mit zwei aktuellen Urteilen vom neue, von den geltenden Grundsätzen abweichende Kriterien aufgestellt, nach denen die bewegte Lieferung im Reihengeschäft zu bestimmen sein soll. Nach einer Darstellung der aktuell geltenden Rechtslage erläutert die nachfolgende Fallstudie Hintergrund sowie Tragweite der Abkehr durch die aktuellen BFH-Urteile.
I. Aktuelle Rechtslage
Zur Einführung in die Thematik und zur Rekapitulation der allgemeinen nationalen Grundsätze wird zunächst ein Überblick über die bisherige Rechtslage gegeben.