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MDK-Prüfungen im Jahresabschluss des Krankenhauses
Praxishinweise zur Risikobeurteilung
Krankenhäuser erhalten für die von ihnen behandelten Patienten regelmäßig ein Entgelt von dritter Seite, nämlich den gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen der Patienten. Die Krankenversicherungen sind gesetzlich verpflichtet, nach Bedarf, insbesondere bei Auffälligkeiten der Abrechnung, diese unter Einschaltung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen (MDK) zu prüfen. Die Bedeutung dieses Prüfungsrechts für den Jahresabschluss des Krankenhauses wird nachfolgend dargestellt.
Graumann/Schmidt-Graumann, Rechnungslegung und Finanzierung der Krankenhäuser, 2. Aufl., Herne 2011 NWB RAAAD-79791
Die Prüfungsrechte des Medizinischen Diensts der Krankenkassen stellen ein bedeutsames Risiko bei der Beurteilung der Leistungsforderungen des Krankenhauses dar.
Neben der Werthaltigkeit der Forderungen ist regelmäßig die Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten (MDK-Rückstellungen) zu prüfen.
Eine umfassende Dokumentation von Umfang und Status offener Prüffälle ist unerlässliche Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Risikoabbildung im Jahresabschluss.
I. Krankenhausvergütung in Deutschland
[i]Lorke, Jahresabschlussprüfung von Krankenhäusern – Umfang und Gegenstand der Abschlussprüfung, WP Praxis 12/2013 S. 221 Seit mittlerweile mehr als zehn Jahren erfolgt die Vergütung der Krankenhausbehandlung von gesetzlich und privat krankenversicherten Patienten