Innergemeinschaftliche Lieferung: Nachweis
und Überprüfbarkeit des Lieferwegs
Leitsatz
1. Anstelle eines fehlenden
Bestimmungsort-Belegs genügen die Rechnungs- und Firmensitzanschrift
oder ein nachträglicher Stempelaufdruck nicht, wenn der Lieferweg
unklar ist.
2. Bei einer Verbringungs-,
Beförderungs- oder Übernahmeerklärung eines Abholers müssen dessen
Abhol-Berechtigung und Identität leicht und einfach nachprüfbar sein,
etwa durch Vollmacht, Ausweiskopie und Unterschriftsvergleich.
3. Die Vergewisserung des Unternehmers
über den tatsächlichen Abnehmer geht hinaus über eine formale Prüfung
von USt-Ident-Nummer, Registereintragung oder Ausweiskopie des nominellen
Geschäftsführers (i. Ü. Anschluss an ).
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2015 S. 1872 Nr. 21 YAAAE-98731
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 05.02.2015 - 3 K 46/14
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