Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
OLG Köln 29.06.2015 28 Wx 1/15, NWB 34/2015 S. 2489

Handelsrecht | Keine Herabsetzung des Ordnungsgelds bei verspäteter Nachholung der Offenlegung des Jahresabschlusses

Wird wegen der schuldhaften Nichtoffenlegung des Jahresabschlusses weder innerhalb der gesetzlichen Frist (§ 325 HGB) noch innerhalb der in der Androhungsverfügung gesetzten Nachreichungsfrist ein Ordnungsgeld festgesetzt, hat die danach erfolgte Offenlegung ebenso wenig Einfluss auf die Berechtigung zur Festsetzung (vgl. [i]infoCenter „Jahresabschluss: Rechtspflichten (HGB)“ NWB MAAAB-80074 1 BvR 3413/08 NWB AAAAD-17822) wie auf die Höhe des festgesetzten Ordnungsgelds. Denn für eine entsprechende Herabsetzung (hier: von 2.500 € auf 500 €) unter (analoger) Anwendung des § 335 Abs. 4 Satz 3 HGB fehlt es an einer planwidrigen Regelungslücke, da der Gesetzgeber selbst in der Gesetzesbegründung (BT-Drucks. 17/13221 S. 9) klarstellend ausführt, dass bei einem Tätigwerden des Unternehmens erst nach Ablauf der Sechswochenfrist und nach Festsetzung des Ordnungsgelds ...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen