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Gesellschaftsrecht | Vereinbarung einer Verlustausgleichspflicht bei GmbH im Insolvenzfall
Die ergänzende Vertragsauslegung einer statutarischen Regelung zur Verlustübernahme und zur Mittelausstattung der GmbH durch ihre Gesellschafter kann ergeben, dass diese Verpflichtungen – wenn sie in erster Linie auf die Sicherung der wirtschaftlichen Mittel der GmbH zum Zwecke der fortlaufenden Aufgabenerfüllung gerichtet sind – im Fall der Eröffnung der Insolvenz über das Vermögen der GmbH nicht (mehr) gelten. Gleiches gilt entsprechend auch für ihre Einordnung als haftendes Eigenkapital. Denn ein Anspruch der GmbH auf Erbringung weiterer Leistungen über die Einlage hinaus aufgrund einer Verlustübernahmeverpflichtung kann allenfalls dann eine – etwa dem qualifizierten Rangrücktritt vergleichbare – gläubigerschützende Wirkung zukommen, wenn sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass ...