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Körperschaftsteuer | Zahlungen auf das eigene Bankkonto des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers
Nach dem sind Eingänge von Kundenzahlungen auf dem privaten Bankkonto des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH als verdeckte Gewinnausschüttungen zu erfassen.
Die Kläger sind zusammenveranlagte Eheleute. Der Kläger war im Streitjahr alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH. Eine Geschäftspartnerin des Klägers hatte die ihr von der GmbH in Rechnung gestellten Beträge in Höhe von rund 65.000 € nicht auf das in den Rechnungen angegebene Bankkonto der GmbH, sondern auf das gemeinsame Konto der Kläger überwiesen. Das Geld verblieb dort und wurde von der GmbH als Bareinzahlung in der Kasse gebucht. Vom Privatkonto wurden an die GmbH gerichtete Rechnungen bezahlt. Das Finanzamt und das Fina...